Wer darf DGUV V3 Prüfung durchführen? Diese Frage stellen sich viele Betriebsverantwortliche, sobald es um die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte geht. Die Antwort ist gesetzlich klar geregelt, wird in der Praxis aber häufig missverstanden – mit teils erheblichen Haftungsrisiken für Unternehmen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Qualifikationen erforderlich sind, wer als Elektrofachkraft oder befähigte Person gilt und worauf Betriebe im Raum Stuttgart bei der Auswahl eines Prüfdienstleisters achten sollten.
Was regelt die DGUV V3 eigentlich?
Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet Arbeitgeber, elektrische Geräte regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen – sowohl ortsfeste Anlagen (z. B. Verteilerschränke, fest installierte Maschinen) als auch ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Bohrmaschinen, Verlängerungskabel, Laptops, Küchengeräte).
Rechtliche Grundlage ist dabei nicht nur die DGUV V3 selbst, sondern auch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Wer sich generell fragt, ob die Prüfung verpflichtend ist, findet ausführliche Hintergründe in unserem Beitrag DGUV V3 Prüfung gesetzlich vorgeschrieben?
Wer darf DGUV V3 Prüfung durchführen?
Die zentrale Anforderung lautet: Die Prüfung darf nur von einer Elektrofachkraft oder einer befähigten Person im Sinne der TRBS 1203 durchgeführt werden. Beide Begriffe sind rechtlich definiert und nicht beliebig austauschbar.
Elektrofachkraft – die klassische Qualifikation
Eine Elektrofachkraft verfügt über:
- eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung oder ein entsprechendes Studium,
- fachliche Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Elektrotechnik,
- die Fähigkeit, Gefahren im Zusammenhang mit elektrischen Anlagen selbstständig zu erkennen und zu beurteilen.
Diese Definition stammt aus der DIN VDE 0105-100 und wird in der Praxis als Mindeststandard für DGUV-V3-Prüfungen angesehen.
Befähigte Person – die erweiterte Definition
Der Begriff „befähigte Person" nach TRBS 1203 geht in Teilen über die klassische Elektrofachkraft hinaus. Er wird insbesondere im Kontext der Betriebssicherheitsverordnung verwendet und beschreibt eine Person, die durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit über die notwendigen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. In der Praxis überschneiden sich beide Rollen häufig, weshalb viele Prüfdienstleister ihre Mitarbeitenden entsprechend beider Anforderungsprofile qualifizieren.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) – nur mit Einschränkung
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person darf unter Anleitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft bestimmte einfache Prüfungen durchführen – etwa Sichtprüfungen an ortsveränderlichen Geräten mit einfachen Prüfgeräten. Die eigenverantwortliche, vollständige DGUV-V3-Prüfung inklusive Mess- und Funktionsprüfung sowie fachlicher Bewertung bleibt jedoch der Elektrofachkraft bzw. befähigten Person vorbehalten.
Warum die Frage „Wer darf prüfen?" so praxisrelevant ist
Gerade bei ortsveränderlichen elektrischen Geräten kursieren viele Missverständnisse – etwa die Annahme, dass jeder Mitarbeitende mit einem Prüfgerät automatisch prüfberechtigt sei. Wie einschlägige Fachquellen zu diesem Thema regelmäßig betonen, reicht der bloße Besitz eines Prüfgeräts nicht aus: Entscheidend ist die nachweisbare fachliche Qualifikation der prüfenden Person, nicht die Technik selbst.
Auch bei Servertechnik und IT-nahen Betriebsmitteln zeigt sich in der Fachdiskussion immer wieder ein Spannungsfeld: Sensible Systeme dürfen nicht unsachgemäß geprüft werden, benötigen aber dennoch eine regelkonforme Prüfung durch qualifiziertes Personal. Hier ist besonderes Augenmaß gefragt, damit weder die Sicherheit noch der Betriebsablauf leidet.
Ein weiterer aktueller Aspekt aus der Praxis: Prüfungen lassen sich heute organisatorisch so planen, dass sie ohne größeren Betriebsstillstand stattfinden – etwa durch Prüfungen außerhalb der Kernarbeitszeit oder gestaffelt nach Abteilungen. Das ändert nichts an den Qualifikationsanforderungen, erleichtert Betrieben aber die Umsetzung erheblich.
Externe Dienstleister oder interne Elektrofachkraft?
Viele Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ob sie die Prüfung intern mit eigenem Fachpersonal oder extern über einen spezialisierten Prüfdienstleister abwickeln. Beide Wege sind zulässig, solange die Qualifikationsanforderungen erfüllt sind.
| Kriterium | Interne Elektrofachkraft | Externer Prüfdienstleister |
|---|---|---|
| Qualifikationsnachweis | Muss im Betrieb vorgehalten werden | Wird vom Dienstleister gestellt |
| Prüfgeräte & Kalibrierung | Eigenverantwortung des Betriebs | Regelmäßig durch Dienstleister sichergestellt |
| Dokumentation/Prüfprotokoll | Muss selbst organisiert werden | In der Regel im Leistungsumfang enthalten |
| Planbarkeit bei vielen Standorten | Aufwendiger bei mehreren Filialen | Oft flexibler koordinierbar |
| Haftungsverantwortung | Bleibt beim Unternehmen | Bleibt ebenfalls beim Unternehmen, Dienstleister haftet für Ausführung |
Wichtig: Auch bei Beauftragung eines externen Dienstleisters bleibt die grundsätzliche Organisationspflicht – also die Sicherstellung, dass überhaupt geprüft wird – beim Unternehmen. Die Auswahl eines qualifizierten Anbieters ist daher Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht.
Prüfplakette und Prüfprotokoll: Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung
Nach durchgeführter Prüfung erhält jedes geprüfte Gerät in der Regel eine Prüfplakette mit Angabe des Prüfdatums bzw. der nächsten Fälligkeit. Zusätzlich wird ein Prüfprotokoll erstellt, das Messwerte, Prüfergebnis und die Angaben zur prüfenden Person dokumentiert. Dieses Protokoll dient im Schadensfall oder bei einer Kontrolle durch die Berufsgenossenschaft als zentraler Nachweis der Rechtssicherheit.
Konkrete Prüffristen hängen von Gerätetyp, Einsatzbedingungen und betrieblicher Gefährdungsbeurteilung ab und lassen sich nicht pauschal festlegen – hier empfiehlt sich eine individuelle fachliche Einschätzung. Wer bereits einen Überblick über anfallende Kosten sucht, findet Orientierung in unserem Artikel DGUV V3 Prüfung Kosten pro Gerät – Was Betriebe wissen müssen
DGUV V3 Prüfung im Raum Stuttgart: Worauf Betriebe achten sollten
Für Unternehmen in Stuttgart und Umgebung lohnt sich die Zusammenarbeit mit einem Prüfdienstleister, der sowohl die fachlichen Qualifikationsanforderungen als auch die regionalen Gegebenheiten – etwa kurze Anfahrtswege für mehrere Standorte im Stuttgarter Raum – berücksichtigt. Achten Sie bei der Auswahl auf:
- Nachweisbare Qualifikation als Elektrofachkraft bzw. befähigte Person,
- transparente Dokumentation via Prüfprotokoll,
- Erfahrung mit unterschiedlichen Betriebsmittelarten (ortsfest und ortsveränderlich),
- flexible Terminplanung zur Vermeidung von Betriebsunterbrechungen.
Mehr zu regional verfügbaren Anbietern lesen Sie in unserem Beitrag DGUV V3 Prüfung in meiner Nähe – Anbieter Raum Stuttgart
Häufige Fragen
Darf ein Elektriker ohne Meisterbrief DGUV-V3-Prüfungen durchführen?
Entscheidend ist nicht der Meistertitel, sondern die Qualifikation als Elektrofachkraft bzw. befähigte Person gemäß den einschlägigen Normen. Eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung mit entsprechender Berufserfahrung kann ausreichen.
Kann ich als Betrieb selbst prüfen, wenn ich eine Elektrofachkraft beschäftige?
Ja, sofern die Elektrofachkraft über die notwendige Qualifikation, geeignete kalibrierte Prüfgeräte und ausreichend Erfahrung verfügt, ist eine interne Prüfung zulässig.
Reicht ein Prüfgerät aus dem Baumarkt für die DGUV-V3-Prüfung?
Nein. Entscheidend ist die fachliche Qualifikation der prüfenden Person sowie die Verwendung geeigneter, kalibrierter Prüfgeräte gemäß den einschlägigen VDE-Normen – nicht das bloße Vorhandensein eines Messgeräts.
Muss die Prüfung zu einem Betriebsstillstand führen?
Nicht zwingend. Durch geschickte Terminplanung, etwa außerhalb der Kernarbeitszeiten oder gestaffelt nach Bereichen, lässt sich der Betriebsablauf in vielen Fällen weitgehend aufrechterhalten.
Wer haftet, wenn eine nicht qualifizierte Person geprüft hat?
Die Verantwortung liegt beim Unternehmen als Betreiber der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Eine unsachgemäß durchgeführte Prüfung kann im Schadensfall zu Haftungsproblemen und Versicherungsrisiken führen.
Sie möchten sicherstellen, dass Ihre elektrischen Anlagen und Geräte fachgerecht und rechtssicher geprüft werden? Informieren Sie sich in unserem Ratgeber weiter oder fordern Sie direkt ein unverbindliches Angebot an. Bei individuellen Fragen zu Ihrem Betrieb hilft Ihnen unser Team gerne über die Kontaktseite weiter. Weitere Grundlagen rund um die Prüfpflicht finden Sie zudem auf unserer Übersichtsseite zur DGUV-Prüfung