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Wiki · Stand 18. Mai 2026

DGUV V3 Wiki: Prüfpflicht, Fristen, Ablauf & Haftung

Das umfassende Nachschlagewerk zur DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) — was sie regelt, wer sie braucht, wie oft geprüft werden muss, wer prüfen darf und was passiert, wenn man sie ignoriert. Mit konkreten Richtwerten, Praxistipps und vollständigen Quellenangaben aus DGUV, BetrSichV und VDE.

DGUV V3BGV A3ElektrofachkraftPrüfintervallGefährdungsbeurteilungDIN VDE 0701

1. Auf einen Blick

Die DGUV Vorschrift 3 (kurz DGUV V3, früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen.

Verpflichtet ist jeder Arbeitgeber, der elektrische Geräte gewerblich nutzt — vom Großkonzern bis zum Friseursalon mit zwei Mitarbeitenden.

Es gelten keine starren Fristen, sondern Richtwerte aus Gefährdungsbeurteilung: Büro typischerweise alle 24 Monate, Werkstatt 3–12 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre.

Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht.

Bei Nichtprüfung droht im Schadensfall Verlust des Versicherungsschutzes, persönliche Haftung der Geschäftsführung, Bußgelder bis 10.000 € und im Extremfall strafrechtliche Folgen.

2. Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 — vollständig „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ — ist eine berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Sie konkretisiert die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, am Arbeitsplatz für Sicherheit zu sorgen — speziell für alles, was mit Strom betrieben wird.

In der Praxis taucht der Begriff oft unter älteren Bezeichnungen auf: BGV A3 oder VBG 4. Beide gelten rechtlich nicht mehr, der Sprachgebrauch hält sich aber hartnäckig. Für kommunale Einrichtungen und die öffentliche Hand gilt inhaltlich identisch die DGUV Vorschrift 4.

Merksatz: Die DGUV V3 ist für die Prüfung von Strom in Firmen das, was der TÜV für Autos ist — nur mit individuell festzulegenden Intervallen statt fixer 2 Jahre.

4. Wer ist verpflichtet?

Verpflichtet ist jeder Arbeitgeber, Unternehmer oder Betreiber, der elektrische Betriebsmittel im gewerblichen Kontext einsetzt. Das umfasst praktisch jeden Betrieb in Deutschland — die Frage ist nur, wie viele Geräte und wie häufig.

Büros, Kanzleien, Agenturen, Praxen
Hotels, Gastronomie, Pensionen
Handwerk, Werkstätten, Produktion
Einzelhandel, Kassensysteme, Kühltheken
Schulen, Kitas, Vereine (DGUV V4)
Baustellen (kürzere Fristen)

Häufiges Missverständnis

„Wir sind doch nur ein 3-Personen-Betrieb, das gilt für uns sicher nicht.“ Doch. Die Pflicht greift ab dem ersten Beschäftigten — teilweise sogar bei Solo-Selbstständigen mit Kundenverkehr.

5. Was wird geprüft? Die zwei Hauptkategorien

Die DGUV V3 unterscheidet zwei Welten, weil sie technisch und organisatorisch unterschiedlich gehandhabt werden.

5.1 Ortsveränderliche Betriebsmittel

Geräte, die im Betrieb bewegt oder getragen werden — typisch mit Stecker und Kabel.

  • Computer, Laptops, Monitore, Drucker
  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen
  • Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen, Tischlampen
  • Akku-Ladegeräte, Bohrmaschinen, Akkuschrauber
  • Föhne, Lockenstäbe, medizinische Kleingeräte

Norm: DIN VDE 0701-0702 / DIN EN 50678

5.2 Ortsfeste Anlagen

Fest installierte Anlagen oder Geräte, die wegen Masse oder Befestigung nicht leicht bewegt werden.

  • Steckdosen, Schalter, Leitungen, Unterverteilungen
  • FI-Schutzschalter, Sicherungskästen
  • Fest montierte Beleuchtung
  • Klima- und Lüftungsanlagen
  • Produktionsmaschinen, Fertigungsstraßen, Schaltschränke

Norm: DIN VDE 0105-100 / DIN VDE 0100-600

6. Prüfintervalle — Richtwerte aus der Praxis

Die DGUV gibt keine starren Fristenvor, sondern fordert Prüfung „in angemessenen Zeitabständen“ auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung. Die folgenden Werte sind Richtwerte aus DGUV V3 Tabelle 1A/1B und TRBS 1201 — in der Praxis das, was Betriebe und Versicherungen erwarten.

Ortsveränderliche Betriebsmittel (Tabelle 1B)

EinsatzbereichRichtwertMaximalfrist
Bürobereich (normale Beanspruchung)24 Monate2 Jahre
Werkstatt, Produktion, Labor12 Monate1 Jahr
Baustellen3 Monate3 Monate
Schulen, Kitas, öffentliche Bereiche12 Monate1 Jahr
Verleihgerätevor jeder Ausgabe

Ortsfeste Anlagen (Tabelle 1A)

BereichRichtwert
Allgemeine Anlagen (Büro, Verwaltung)4 Jahre
Anlagen in besonderen Räumen (feucht, nass, explosionsgefährdet)1 Jahr
FI-Schutzschalter stationär, Funktionsprüfung6 Monate
FI-Schutzschalter nicht stationär, Funktionsprüfungarbeitstäglich

Die 2-%-Regel

Liegt bei einer Wiederholungsprüfung die Fehlerquote unter 2 %, gilt das Intervall als ausreichend bemessen. Bei höheren Quoten muss die Frist verkürzt werden — gilt nur für ortsveränderliche Geräte.

7. Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt oder verantwortet werden. Eine EFK ist eine Person mit elektrotechnischer Ausbildung — Geselle, Meister, Techniker oder Ingenieur — die aufgrund ihrer Erfahrung und der Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.

Ausnahme: ortsveränderliche Geräte

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf prüfen, wenn sie geeignete, kalibrierte Mess- und Prüfgeräte verwendet und die Verantwortung weiterhin bei einer Elektrofachkraft liegt (Aufsicht und Anleitung).

NeuraVolt-Kontext: Alle Partnerbetriebe im Netzwerk sind qualifizierte Elektrofachbetriebe. Sie müssen sich als Kunde nicht selbst um die Qualifikation kümmern — das ist Teil des Vermittlungsversprechens.

8. Ablauf einer DGUV V3 Prüfung

Eine vollständige Prüfung besteht immer aus drei Schritten — eine reine Messung reicht nicht aus. Typische Dauer pro ortsveränderlichem Standardgerät: 3–7 Minuten.

  1. Schritt 1Besichtigen (Sichtprüfung)

    Gehäuse, Kabel, Stecker, Knickstellen, Brandspuren, Beschriftung. In der Praxis werden hier die meisten Mängel entdeckt.

  2. Schritt 2Messen (mit kalibriertem Prüfgerät)

    Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter-/Berührungsstrom, Ersatz-Ableitstrom — nach DIN VDE 0701-0702.

  3. Schritt 3Erproben (Funktionsprüfung)

    Schaltet das Gerät korrekt? Funktionieren NOT-AUS, FI-Schalter und sicherheitsrelevante Bauteile zuverlässig?

Mehr Details zum konkreten Ablauf und einer Vorbereitungs-Checkliste finden Sie auf der Seite DGUV V3 Prüfung.

9. Dokumentation — das Prüfprotokoll

Ohne Protokoll ist eine Prüfung rechtlich wertlos. Jedes Prüfprotokoll muss folgende Pflichtangaben enthalten:

Pflichtinhalte Prüfprotokoll

  • Name und Anschrift des prüfenden Betriebs sowie Name der Prüfperson
  • Datum der Prüfung
  • Eindeutige Identifikation des geprüften Geräts (Inventarnummer, Standort, Typ)
  • Prüfumfang (Sichtprüfung, Messwerte, Funktionsprüfung)
  • Messergebnisse mit Grenzwerten
  • Gesamtergebnis: bestanden / nicht bestanden / mit Mängeln
  • Festgelegtes Datum für die nächste Prüffrist
  • Unterschrift und Prüfplakette am Gerät

Aufbewahrungsfrist: mindestens bis zur übernächsten Prüfung. Steuerlich (§ 147 AO) und versicherungstechnisch empfohlen sind 6–10 Jahre — am besten revisionssicher digital archiviert.

10. Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Wer die Prüfpflicht ignoriert, geht ein wirtschaftlich und persönlich erhebliches Risiko ein. Die Folgen reichen weit über ein Bußgeld hinaus:

Versicherung

Bei Brand- oder Personenschaden durch defekte Geräte kann die Sachversicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn der DGUV-V3-Nachweis fehlt.

Persönliche Haftung

Die Pflicht ist delegierbar, aber nicht abgebbar — Geschäftsführer haften im Zweifel persönlich, zivilrechtlich wie strafrechtlich.

Bußgelder

Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII mit Bußgeldern bis zu 10.000 € je Verstoß.

Strafrecht

Bei Personenschaden durch ungeprüfte Geräte kommen §§ 222, 229 StGB (fahrlässige Tötung / Körperverletzung) ins Spiel — Freiheitsstrafe möglich.

Berufsgenossenschaft

Im Arbeitsunfall kann die BG den Versicherungsschutz einschränken und Behandlungskosten als Regress vom Unternehmen einfordern.

11. Glossar — Begriffe, die im DGUV-Kontext fallen

DGUV V3
Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
BGV A3
Frühere Bezeichnung der DGUV V3 — taucht im Sprachgebrauch noch häufig auf, ist aber rechtlich abgelöst.
E-Check
Markenbegriff des ZVEH; inhaltlich eine DGUV-V3-konforme Prüfung mit eigener Plakette.
Elektrofachkraft (EFK)
Qualifizierter Prüfer mit elektrotechnischer Ausbildung, Erfahrung und Normenkenntnis.
EuP
Elektrotechnisch unterwiesene Person — darf nur unter Aufsicht einer EFK prüfen.
Ortsveränderlich
Mit Stecker betrieben, beweglich (PC, Drucker, Bohrmaschine, Verlängerungskabel).
Ortsfest
Fest installiert: Gebäudeelektrik, Schaltschränke, fest montierte Maschinen.
Prüfplakette
Aufkleber am Gerät mit eindeutiger ID und nächstem Prüfdatum.
TRBS
Technische Regel für Betriebssicherheit — konkretisiert die BetrSichV.
VDE
Verband der Elektrotechnik — gibt die einschlägigen technischen Prüfnormen heraus.
Gefährdungsbeurteilung
Pflichtdokument des Arbeitgebers, in dem Prüffristen begründet festgelegt werden.
Fehlerquote
Anteil beanstandeter Geräte bei einer Prüfung; Maßstab für die Angemessenheit des Intervalls (2-%-Regel).

12. FAQ & Einwandbehandlung

Die häufigsten Missverständnisse rund um DGUV V3 — kurz beantwortet.

Nein. Der Vermieter ist allenfalls für die Gebäudeelektrik (ortsfeste Anlagen vor dem Übergabepunkt) zuständig. Alle ortsveränderlichen Geräte im Betrieb — also Computer, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel — sind ausschließlich Sache des Betreibers. Verantwortlich ist immer, wer das Gerät einsetzt.

Das kommt auf den Einsatzbereich an. Bürogeräte sind nach rund 24 Monaten wieder fällig, Werkstattgeräte oft bereits nach 12 Monaten, Baustellen-Equipment alle 3 Monate. Die konkrete Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Mit dem kostenlosen Fristencheck von NeuraVolt sehen Sie auf einen Blick, wann was wieder geprüft werden muss.

Ja. Das CE-Zeichen bestätigt nur die Konformität beim Inverkehrbringen und sagt nichts über den Zustand nach Nutzung, Verschleiß oder Transport aus. Auch neue Geräte können Transport- oder Produktionsschäden haben. Die Erstprüfung darf nur dann entfallen, wenn der Hersteller die Konformität schriftlich bestätigt. Spätestens bei der ersten Wiederholungsprüfung greift die volle DGUV-V3-Pflicht.

Marktüblich sind 3–15 € pro ortsveränderlichem Betriebsmittel — abhängig von Region, Geräteanzahl und Aufwand. Ortsfeste Anlagen werden meist pauschal oder nach Stunden abgerechnet. Über den Preisrechner von NeuraVolt erhalten Sie in unter 60 Sekunden eine belastbare Indikation für Ihren konkreten Bestand.

Grundsätzlich ja, sofern er Elektrofachkraft ist, ein jährlich kalibriertes Prüfgerät verwendet und eine ordnungsgemäße Protokollierung sicherstellt. In der Praxis fehlen jedoch oft Plakette, revisionssichere Dokumentation und der Nachweis der Geräte-Kalibrierung. Externe Partner liefern diese drei Bausteine schlüsselfertig — inklusive Fristenmanagement und digitalem Kundenportal.

Wirtschaftlich ist die Frage berechtigt, rechtlich ist sie es nicht: Die Prüfpflicht greift ab dem ersten Beschäftigten und ab dem ersten elektrischen Gerät. NeuraVolt bündelt Aufträge regional, damit auch Kleinbetriebe faire Stückpreise bekommen — ohne Mindestabnahme und ohne versteckte Anfahrtskosten.

Im Schadensfall (Brand, Stromschlag, Personenschaden) kann die Sachversicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn kein DGUV-V3-Nachweis vorliegt. Zusätzlich greift die persönliche Haftung der Geschäftsführung (Bußgelder bis 10.000 € nach § 209 SGB VII, im Extremfall Strafrecht nach §§ 222, 229 StGB), und die Berufsgenossenschaft kann den Versicherungsschutz einschränken oder Regress fordern.

Inhaltlich nichts: Der E-Check ist ein eingetragener Markenbegriff des ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) für eine DGUV-V3-konforme Prüfung, ergänzt um eine eigene E-Check-Plakette. Jede vorschriftsmäßige DGUV-V3-Prüfung erfüllt dieselben gesetzlichen Anforderungen — die Plakette ist Marketing, kein zusätzlicher Sicherheitsgewinn.

13. Quellen & weiterführende Links

Alle inhaltlichen Aussagen dieses Wikis stützen sich auf die folgenden offiziellen Primärquellen — DGUV, Gesetzgeber (Bundesministerium der Justiz) und VDE.

Hinweis: NeuraVolt prüft externe Links beim Veröffentlichungszeitpunkt; für die Aktualität der Zielseiten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.

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