DGUV V3 Wiki: Prüfpflicht, Fristen, Ablauf & Haftung
Das umfassende Nachschlagewerk zur DGUV Vorschrift 3 (vormals BGV A3) — was sie regelt, wer sie braucht, wie oft geprüft werden muss, wer prüfen darf und was passiert, wenn man sie ignoriert. Mit konkreten Richtwerten, Praxistipps und vollständigen Quellenangaben aus DGUV, BetrSichV und VDE.
1. Auf einen Blick
Die DGUV Vorschrift 3 (kurz DGUV V3, früher BGV A3) ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie regelt die wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen.
Verpflichtet ist jeder Arbeitgeber, der elektrische Geräte gewerblich nutzt — vom Großkonzern bis zum Friseursalon mit zwei Mitarbeitenden.
Es gelten keine starren Fristen, sondern Richtwerte aus Gefährdungsbeurteilung: Büro typischerweise alle 24 Monate, Werkstatt 3–12 Monate, ortsfeste Anlagen alle 4 Jahre.
Prüfen darf nur eine Elektrofachkraft (EFK) oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Aufsicht.
Bei Nichtprüfung droht im Schadensfall Verlust des Versicherungsschutzes, persönliche Haftung der Geschäftsführung, Bußgelder bis 10.000 € und im Extremfall strafrechtliche Folgen.
2. Was ist die DGUV Vorschrift 3?
Die DGUV Vorschrift 3 — vollständig „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ — ist eine berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV). Sie konkretisiert die gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers, am Arbeitsplatz für Sicherheit zu sorgen — speziell für alles, was mit Strom betrieben wird.
In der Praxis taucht der Begriff oft unter älteren Bezeichnungen auf: BGV A3 oder VBG 4. Beide gelten rechtlich nicht mehr, der Sprachgebrauch hält sich aber hartnäckig. Für kommunale Einrichtungen und die öffentliche Hand gilt inhaltlich identisch die DGUV Vorschrift 4.
Merksatz: Die DGUV V3 ist für die Prüfung von Strom in Firmen das, was der TÜV für Autos ist — nur mit individuell festzulegenden Intervallen statt fixer 2 Jahre.
3. Rechtliche Grundlage
Die DGUV V3 steht nicht allein. Die Prüfpflicht ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Vorschriften — Gesetze geben das Ziel vor (sichere Geräte), die DGUV V3 sagt wie der Nachweis zu erfolgen hat, und die VDE-Normen sagen technisch konkret was zu messen ist.
ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz
Grundpflicht des Arbeitgebers, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und zu minimieren.
BetrSichV
Betriebssicherheitsverordnung
Pflicht zur Prüfung von Arbeitsmitteln in angemessenen Zeitabständen.
DGUV V3
Unfallverhütungsvorschrift
Konkretisiert die Prüfung speziell für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.
TRBS 1201/1203
Technische Regeln
Empfehlen konkrete Prüfumfänge und definieren die befähigte Person.
DIN VDE 0701-0702
Wiederholungsprüfung
Mess- und Prüfverfahren für ortsveränderliche Betriebsmittel.
DIN EN 50678
Europäische Norm
Aktuelle EU-Norm für die Prüfung nach Instandsetzung — ergänzt VDE 0701.
4. Wer ist verpflichtet?
Verpflichtet ist jeder Arbeitgeber, Unternehmer oder Betreiber, der elektrische Betriebsmittel im gewerblichen Kontext einsetzt. Das umfasst praktisch jeden Betrieb in Deutschland — die Frage ist nur, wie viele Geräte und wie häufig.
Häufiges Missverständnis
„Wir sind doch nur ein 3-Personen-Betrieb, das gilt für uns sicher nicht.“ Doch. Die Pflicht greift ab dem ersten Beschäftigten — teilweise sogar bei Solo-Selbstständigen mit Kundenverkehr.
5. Was wird geprüft? Die zwei Hauptkategorien
Die DGUV V3 unterscheidet zwei Welten, weil sie technisch und organisatorisch unterschiedlich gehandhabt werden.
5.1 Ortsveränderliche Betriebsmittel
Geräte, die im Betrieb bewegt oder getragen werden — typisch mit Stecker und Kabel.
- Computer, Laptops, Monitore, Drucker
- Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen
- Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen, Tischlampen
- Akku-Ladegeräte, Bohrmaschinen, Akkuschrauber
- Föhne, Lockenstäbe, medizinische Kleingeräte
Norm: DIN VDE 0701-0702 / DIN EN 50678
5.2 Ortsfeste Anlagen
Fest installierte Anlagen oder Geräte, die wegen Masse oder Befestigung nicht leicht bewegt werden.
- Steckdosen, Schalter, Leitungen, Unterverteilungen
- FI-Schutzschalter, Sicherungskästen
- Fest montierte Beleuchtung
- Klima- und Lüftungsanlagen
- Produktionsmaschinen, Fertigungsstraßen, Schaltschränke
Norm: DIN VDE 0105-100 / DIN VDE 0100-600
6. Prüfintervalle — Richtwerte aus der Praxis
Die DGUV gibt keine starren Fristenvor, sondern fordert Prüfung „in angemessenen Zeitabständen“ auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung. Die folgenden Werte sind Richtwerte aus DGUV V3 Tabelle 1A/1B und TRBS 1201 — in der Praxis das, was Betriebe und Versicherungen erwarten.
Ortsveränderliche Betriebsmittel (Tabelle 1B)
| Einsatzbereich | Richtwert | Maximalfrist |
|---|---|---|
| Bürobereich (normale Beanspruchung) | 24 Monate | 2 Jahre |
| Werkstatt, Produktion, Labor | 12 Monate | 1 Jahr |
| Baustellen | 3 Monate | 3 Monate |
| Schulen, Kitas, öffentliche Bereiche | 12 Monate | 1 Jahr |
| Verleihgeräte | vor jeder Ausgabe | — |
Ortsfeste Anlagen (Tabelle 1A)
| Bereich | Richtwert |
|---|---|
| Allgemeine Anlagen (Büro, Verwaltung) | 4 Jahre |
| Anlagen in besonderen Räumen (feucht, nass, explosionsgefährdet) | 1 Jahr |
| FI-Schutzschalter stationär, Funktionsprüfung | 6 Monate |
| FI-Schutzschalter nicht stationär, Funktionsprüfung | arbeitstäglich |
Die 2-%-Regel
Liegt bei einer Wiederholungsprüfung die Fehlerquote unter 2 %, gilt das Intervall als ausreichend bemessen. Bei höheren Quoten muss die Frist verkürzt werden — gilt nur für ortsveränderliche Geräte.
7. Wer darf die Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss durch eine Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt oder verantwortet werden. Eine EFK ist eine Person mit elektrotechnischer Ausbildung — Geselle, Meister, Techniker oder Ingenieur — die aufgrund ihrer Erfahrung und der Kenntnis der einschlägigen Normen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Ausnahme: ortsveränderliche Geräte
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf prüfen, wenn sie geeignete, kalibrierte Mess- und Prüfgeräte verwendet und die Verantwortung weiterhin bei einer Elektrofachkraft liegt (Aufsicht und Anleitung).
NeuraVolt-Kontext: Alle Partnerbetriebe im Netzwerk sind qualifizierte Elektrofachbetriebe. Sie müssen sich als Kunde nicht selbst um die Qualifikation kümmern — das ist Teil des Vermittlungsversprechens.
8. Ablauf einer DGUV V3 Prüfung
Eine vollständige Prüfung besteht immer aus drei Schritten — eine reine Messung reicht nicht aus. Typische Dauer pro ortsveränderlichem Standardgerät: 3–7 Minuten.
Schritt 1Besichtigen (Sichtprüfung)
Gehäuse, Kabel, Stecker, Knickstellen, Brandspuren, Beschriftung. In der Praxis werden hier die meisten Mängel entdeckt.
Schritt 2Messen (mit kalibriertem Prüfgerät)
Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiter-/Berührungsstrom, Ersatz-Ableitstrom — nach DIN VDE 0701-0702.
Schritt 3Erproben (Funktionsprüfung)
Schaltet das Gerät korrekt? Funktionieren NOT-AUS, FI-Schalter und sicherheitsrelevante Bauteile zuverlässig?
Mehr Details zum konkreten Ablauf und einer Vorbereitungs-Checkliste finden Sie auf der Seite DGUV V3 Prüfung.
9. Dokumentation — das Prüfprotokoll
Ohne Protokoll ist eine Prüfung rechtlich wertlos. Jedes Prüfprotokoll muss folgende Pflichtangaben enthalten:
Pflichtinhalte Prüfprotokoll
- Name und Anschrift des prüfenden Betriebs sowie Name der Prüfperson
- Datum der Prüfung
- Eindeutige Identifikation des geprüften Geräts (Inventarnummer, Standort, Typ)
- Prüfumfang (Sichtprüfung, Messwerte, Funktionsprüfung)
- Messergebnisse mit Grenzwerten
- Gesamtergebnis: bestanden / nicht bestanden / mit Mängeln
- Festgelegtes Datum für die nächste Prüffrist
- Unterschrift und Prüfplakette am Gerät
Aufbewahrungsfrist: mindestens bis zur übernächsten Prüfung. Steuerlich (§ 147 AO) und versicherungstechnisch empfohlen sind 6–10 Jahre — am besten revisionssicher digital archiviert.
10. Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Wer die Prüfpflicht ignoriert, geht ein wirtschaftlich und persönlich erhebliches Risiko ein. Die Folgen reichen weit über ein Bußgeld hinaus:
Versicherung
Bei Brand- oder Personenschaden durch defekte Geräte kann die Sachversicherung die Leistung kürzen oder verweigern, wenn der DGUV-V3-Nachweis fehlt.
Persönliche Haftung
Die Pflicht ist delegierbar, aber nicht abgebbar — Geschäftsführer haften im Zweifel persönlich, zivilrechtlich wie strafrechtlich.
Bußgelder
Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII mit Bußgeldern bis zu 10.000 € je Verstoß.
Strafrecht
Bei Personenschaden durch ungeprüfte Geräte kommen §§ 222, 229 StGB (fahrlässige Tötung / Körperverletzung) ins Spiel — Freiheitsstrafe möglich.
Berufsgenossenschaft
Im Arbeitsunfall kann die BG den Versicherungsschutz einschränken und Behandlungskosten als Regress vom Unternehmen einfordern.
11. Glossar — Begriffe, die im DGUV-Kontext fallen
- DGUV V3
- Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
- BGV A3
- Frühere Bezeichnung der DGUV V3 — taucht im Sprachgebrauch noch häufig auf, ist aber rechtlich abgelöst.
- E-Check
- Markenbegriff des ZVEH; inhaltlich eine DGUV-V3-konforme Prüfung mit eigener Plakette.
- Elektrofachkraft (EFK)
- Qualifizierter Prüfer mit elektrotechnischer Ausbildung, Erfahrung und Normenkenntnis.
- EuP
- Elektrotechnisch unterwiesene Person — darf nur unter Aufsicht einer EFK prüfen.
- Ortsveränderlich
- Mit Stecker betrieben, beweglich (PC, Drucker, Bohrmaschine, Verlängerungskabel).
- Ortsfest
- Fest installiert: Gebäudeelektrik, Schaltschränke, fest montierte Maschinen.
- Prüfplakette
- Aufkleber am Gerät mit eindeutiger ID und nächstem Prüfdatum.
- TRBS
- Technische Regel für Betriebssicherheit — konkretisiert die BetrSichV.
- VDE
- Verband der Elektrotechnik — gibt die einschlägigen technischen Prüfnormen heraus.
- Gefährdungsbeurteilung
- Pflichtdokument des Arbeitgebers, in dem Prüffristen begründet festgelegt werden.
- Fehlerquote
- Anteil beanstandeter Geräte bei einer Prüfung; Maßstab für die Angemessenheit des Intervalls (2-%-Regel).
12. FAQ & Einwandbehandlung
Die häufigsten Missverständnisse rund um DGUV V3 — kurz beantwortet.
13. Quellen & weiterführende Links
Alle inhaltlichen Aussagen dieses Wikis stützen sich auf die folgenden offiziellen Primärquellen — DGUV, Gesetzgeber (Bundesministerium der Justiz) und VDE.
- DGUV Vorschrift 3 — Volltext (PDF)
- DGUV Information 203-049 — Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel
- TRBS 1201 — Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln
- TRBS 1203 — Befähigte Personen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DIN VDE 0701-0702 / DIN EN 50678 (VDE Verlag)
- DIN VDE 0105-100 — Betrieb elektrischer Anlagen
Hinweis: NeuraVolt prüft externe Links beim Veröffentlichungszeitpunkt; für die Aktualität der Zielseiten ist der jeweilige Anbieter verantwortlich.
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