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Haftung7 min02. Mai 2026

Haftungsrisiken bei Nichtprüfung

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Ein Kabelbrand legt Ihre Produktion in Stuttgart-Feuerbach für drei Wochen still. Die Sachversicherung schickt einen Gutachter — und stellt fest, dass die DGUV V3 Prüfung der betroffenen Anlage seit über sechs Jahren nicht mehr dokumentiert wurde. Was als technischer Defekt begann, wird jetzt zum existenziellen Haftungsfall für Sie als Geschäftsführer. Die Pflicht zur Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist keine Formalität, sondern eine harte Rechtsnorm. Wer sie ignoriert, setzt nicht nur das Unternehmen aufs Spiel, sondern auch sein Privatvermögen.

Bußgeld DGUV V3: Was die Behörden ansetzen können

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig. Nach §§ 25 und 26 ArbSchG drohen bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten Bußgelder von bis zu 30.000 €. In der Praxis bewegen sich Bußgelder typischerweise im Korridor zwischen 5.000 € und 25.000 € pro festgestelltem Verstoß — pro betroffenem Betriebsmittel. Bei mehreren ungeprüften Maschinen summiert sich das schnell. Hinzu kommt: Wer Anordnungen der Aufsichtsbehörde beharrlich missachtet oder Beschäftigte konkret gefährdet, riskiert nach § 26 ArbSchG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Auch die Berufsgenossenschaften prüfen aktiv. Eine BG-Aufsicht kann unangekündigt im Betrieb erscheinen und Prüfprotokolle einsehen. Fehlen diese, drohen:

  • Sofortige Stilllegung einzelner Anlagen oder Bereiche
  • Anordnung einer kostenpflichtigen Nachprüfung durch externe Sachverständige
  • Auflagen mit kurzen Fristen, deren Nichterfüllung weitere Bußgelder auslöst
  • Eintragung im Schadensfall mit Auswirkung auf den BG-Beitrag

Gerade in einer Region wie Stuttgart mit hoher Industriedichte, anspruchsvollen Auftraggebern aus der Automobilzulieferkette und vielen ISO-zertifizierten Mittelständlern ist die ArbSchG-Bußgeld-Praxis spürbar. Lieferantenaudits großer OEMs verlangen lückenlose DGUV V3 Nachweise — fehlt der Beleg, fällt im schlimmsten Fall der Auftraggeber weg.

Versicherungsverlust ungeprüft: Wenn der Schaden plötzlich Ihrer ist

Der wirtschaftlich gravierendere Hebel liegt oft nicht im Bußgeld, sondern im Versicherungsverlust. Sach-, Brand- und Betriebsunterbrechungsversicherer berufen sich bei Schäden durch ungeprüfte Betriebsmittel regelmäßig auf § 81 VVG — grobe Fahrlässigkeit. Der Versicherer darf die Leistung dann anteilig kürzen oder ganz verweigern. Das gilt sinngemäß auch für die Betriebshaftpflicht, wenn Dritte zu Schaden kommen.

Die Berufsgenossenschaft kann zusätzlich nach § 110 SGB VII Regress nehmen, wenn ein Arbeitsunfall durch eine Pflichtverletzung verursacht wurde. Geleistete Heilbehandlung, Renten und Hinterbliebenenleistungen werden dann beim Unternehmen eingefordert — Beträge im sechs- bis siebenstelligen Bereich sind dokumentiert.

Ein anonymisiertes Praxisbeispiel aus dem Raum Stuttgart: Ein Logistikbetrieb erlebte einen nächtlichen Brand, ausgelöst durch eine defekte Mehrfachsteckdose im Pausenraum. Schadenshöhe: rund 1,8 Mio. € an Gebäude und Lagerware. Die Sachversicherung kürzte die Leistung um 60 %, weil die letzte dokumentierte Prüfung der ortsveränderlichen Geräte vier Jahre zurücklag — die DGUV V3 Frist für Bürobereiche liegt bei 24 Monaten. Der verbleibende Schaden traf den Inhaber direkt.

Geschäftsführer-Haftung Elektrik: Wenn das Privatvermögen ins Spiel kommt

Geschäftsführer einer GmbH unterliegen nach § 43 GmbHG der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns; Vorstände einer AG nach § 91 AktG. Beide Normen verpflichten zur Einrichtung eines funktionierenden Compliance- und Risikomanagementsystems. Wer Prüfpflichten dokumentiert versäumt oder nicht delegiert hat, haftet im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft mit dem Privatvermögen — und zwar persönlich und unbeschränkt.

Die D&O-Versicherung greift hier nicht zwingend: Bei wissentlicher Pflichtverletzung sind Leistungen häufig ausgeschlossen. Wenn Sie also wussten, dass DGUV V3 Prüfungen ausstehen, und nicht gehandelt haben, kann der Versicherer aussteigen.

Strafrechtlich relevant wird es bei Personenschäden. Stirbt ein Mitarbeiter durch einen Stromschlag aus einem ungeprüften Gerät, steht § 222 StGB im Raum: fahrlässige Tötung, Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Bei schweren Verletzungen greift § 229 StGB. Diese Verfahren werden gegen die natürliche Person geführt — gegen Sie, nicht gegen die GmbH.

So begrenzen Sie das Risiko strukturiert

Die gute Nachricht: Das gesamte Risiko lässt sich mit überschaubarem Aufwand neutralisieren. Voraussetzung ist eine saubere, prüfsichere Dokumentation. Praxiserprobt funktioniert folgendes Vorgehen:

  • Bestandsaufnahme aller ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel mit eindeutiger Kennzeichnung
  • Prüffristen festlegen nach DGUV V3, TRBS 1201 und Gefährdungsbeurteilung — typischerweise 6 bis 24 Monate
  • Qualifizierte Elektrofachkraft beauftragen (intern oder extern), Prüfprotokolle digital archivieren
  • Verantwortlichkeiten dokumentieren in einer Pflichtenübertragung nach § 13 ArbSchG
  • Wiedervorlage mindestens 30 Tage vor Fristablauf, idealerweise systemgestützt

Für KMU in Stuttgart und Region bietet sich eine externe Lösung mit zentralem Prüfportal an: Sie erhalten einen einheitlichen Nachweis für Audits, BG-Aufsicht und Versicherung — und der Geschäftsführer ist dokumentiert seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen. Das ist im Streitfall der entscheidende Unterschied zwischen "wir hatten vor zu prüfen" und "wir haben fristgerecht geprüft".

Fazit

DGUV V3 Haftung ist kein abstraktes Risiko, sondern eine kalkulierbare Größe: Bußgelder bis 30.000 €, BG-Regress im sechsstelligen Bereich, Versicherungskürzungen bis 100 %, persönliche Haftung des Geschäftsführers und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen. Demgegenüber stehen Prüfkosten, die für die meisten Mittelständler im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr liegen. Diese Rechnung geht für den Verzicht nicht auf — weder kaufmännisch noch juristisch.

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